Hinweise zur Krankmeldung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
damit wir gemeinsam das Beste für Ihr Kind gewährleisten können, möchten wir Sie über wichtige Informationen im Krankheitsfall auf unserer Schulhomepage freundlich und übersichtlich informieren.
Was ist zu beachten, wenn Ihr Kind erkrankt?
- Bitte informieren Sie das Sekretariat spätestens bis 8 Uhr morgens über die Erkrankung Ihres Kindes. Sie können uns telefonisch unter 034601/22377 oder per E-Mail (kontakt@sks-hoehnstedt.bildung-lsa.de) erreichen.
- Falls das Sekretariat nicht besetzt ist, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Dieser wird regelmäßig abgehört, sodass wir Ihre Mitteilung zeitnah erhalten.
Wann benötige ich einen ärztlichen Nachweis?
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 sind verpflichtet, bei einer Erkrankung, die mehr als 25 Tage im Schuljahr betrifft, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
- Bei weniger als 25 Fehltagen reicht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern aus.
Regelung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10
- Pro Schuljahr stehen den Schülerinnen und Schülern drei Karenztage zu, an denen die Eltern ihre Kinder schriftlich entschuldigen können.
- Nach Ausschöpfung dieser drei Tage ist die Vorlage eines Krankenscheins oder einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
Krankenschein oder Entschuldigungen – wo gebe ich diese ab?
- Sie können die Krankenscheine oder ärztlichen Bescheinigungen gerne per E-Mail an das Sekretariat senden (kontakt@sks-hoehnstedt.bildung-lsa.de). Diese werden dann an den Klassenlehrer weitergeleitet.
- Entschuldigungen oder Krankenscheine sind unaufgefordert spätestens drei Tage nach der Rückkehr in die Schule beim Klassenlehrer einzureichen.
- Wird keine Entschuldigung oder Krankmeldung eingereicht, gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Hinweise und Ihre Unterstützung, damit wir gemeinsam zum Wohle Ihrer Kinder handeln können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schulteam

